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Italien Flussi 2027: Arbeitgeber können Anträge auf Arbeitserlaubnis noch bis 7. Dezember vorausfüllen
Das Zeitfenster zum Vorausfüllen der Nulla-osta-Anträge für 2027 im Rahmen des italienischen „decreto flussi“ wurde am 23. Oktober geöffnet und schließt am 7. Dezember 2026 um 20:00 Uhr. Die Click Days folgen ab dem 12. Januar 2027; für 2027 sind 165,850 Einreisen vorgesehen.

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Was jetzt passiert
Nach dem gemeinsamen Rundschreiben Nr. 7185 vom 1. Oktober 2026 der Ministerien für Inneres, Arbeit, Landwirtschaft und Tourismus können Arbeitgeber Anträge auf Arbeitserlaubnis (nulla osta) für Einreisen 2027 vom 23. Oktober, 9:00 Uhr, bis zum 7. Dezember 2026, 20:00 Uhr, vorausfüllen. Dies geschieht im Portale Servizi des Innenministeriums, Bereich Sportello Unico Immigrazione. Das Rundschreiben erschien im Oktober; am 7. November 2026 ist das Fenster noch offen.
Wie viele Plätze verfügbar sind
Das DPCM vom 2. Oktober 2025, das die legalen Einreisequoten für Nicht-EU-Arbeitskräfte für 2026–2028 festlegt, sieht für 2027 165,850 Einreisen vor: 76,200 für nicht saisonale Beschäftigung, 89,000 für saisonale Beschäftigung und 650 für selbstständige Tätigkeit.
Formulare und Click Days
Die Formulare sind C-Stag agricolo und C-Stag turistico (Saisonarbeit in Landwirtschaft und Tourismus), B2020 (nicht saisonale Arbeit in den im DPCM genannten Branchen) und A-bis in quota (nicht saisonale Haushalts- und Pflegearbeit). Anträge können im selben Portal ab den Click Days gesendet werden: 12. Januar 2027 (Saison Landwirtschaft), 9. Februar 2027 (Saison Tourismus), 16. Februar 2027 (nicht saisonal) und 18. Februar 2027 (Haushalts- und Pflegearbeit). Alle Anträge können bis zum 31. Dezember 2027 gestellt werden, vorbehaltlich noch verfügbarer Quoten.
Praktische Schritte für Arbeitgeber
Klären Sie, welches Formular zu jeder Stelle passt, sammeln Sie die nötigen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerdaten und schließen Sie das Vorausfüllen vor dem 7. Dezember 2026, 20:00 Uhr, ab; planen Sie dann den passenden Click Day. Die nulla osta ist nur ein Schritt des Verfahrens; klären Sie die weiteren Visa- und Aufenthaltsschritte mit den zuständigen Behörden. Wenn Sie über WorkMarket.eu einstellen, zahlen Arbeitskräfte niemals Vermittlungsgebühren, und jede grenzüberschreitende Einstellung erfordert eine individuelle Prüfung der Situation der Arbeitskraft durch einen Menschen – keine Bewerberin und kein Bewerber ist automatisch berechtigt.
Was noch unklar ist
Die geprüften offiziellen Mitteilungen sagen nicht, was mit nicht vorausgefüllten Anträgen geschieht, und listen die Änderungen gegenüber dem Vorjahr nicht im Detail auf; diese Punkte stehen im Rundschreiben selbst, das Arbeitgeber vollständig lesen oder mit einer Beratung prüfen sollten. Die Quoten sind begrenzt, ein vorausgefüllter Antrag garantiert keinen Platz.
