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Portugal: AIMA öffnet Online-Terminanfragen für die Daueraufenthaltserlaubnis

Seit dem 5. November 2026 können Inhaber einer portugiesischen befristeten Aufenthaltserlaubnis über das Online-Kontaktformular der AIMA einen Termin für die Erteilung einer Daueraufenthaltserlaubnis nach Artikel 80 des Gesetzes Nr. 23/2007 beantragen. Wer die Voraussetzungen erfüllen kann, was beizufügen ist und was noch unklar ist.

Illustration eines Online-Formulars zur Terminbuchung für eine Aufenthaltserlaubnis in Portugal
AI illustration

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Was sich geändert hat

Am 5. November 2026 kündigte die AIMA (Portugals Agentur für Integration, Migration und Asyl) eine neue Option in ihrem Online-Kontaktformular unter contactenos.aima.gov.pt an. Gewählt werden die Kategorie „Autorização de Residência“ und die Unterkategorie „Pedido de Agendamento – Concessão de Autorização de Residência Permanente“. Die Option dient ausschließlich der Terminanfrage für die Erteilung einer Daueraufenthaltserlaubnis nach Artikel 80 des Gesetzes Nr. 23/2007 vom 4. Juli in der geltenden Fassung. Diese Informationen stammen direkt von der offiziellen Website der AIMA.

Wer einen Antrag stellen kann

Laut AIMA müssen alle folgenden Voraussetzungen zugleich erfüllt sein: seit mindestens fünf Jahren Inhaber einer befristeten Aufenthaltserlaubnis; in den letzten fünf Jahren des Aufenthalts in Portugal keine Verurteilung zu einer oder mehreren Strafen, die einzeln oder zusammen ein Jahr Freiheitsstrafe übersteigen; ausreichende Mittel für den Lebensunterhalt; eine Unterkunft; Nachweis von Grundkenntnissen der portugiesischen Sprache; sowie geregelte Steuer- und Sozialversicherungsverhältnisse. Die AIMA betont, dass diese Voraussetzungen die Prüfung der übrigen gesetzlichen Bedingungen nicht ersetzen. Ihre Erfüllung bedeutet also keine automatische Genehmigung.

Unterlagen und Einreichung

Dem Formular sind eine eingescannte Kopie der gültigen Aufenthaltserlaubnis und ein Nachweis über mindestens fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalt in Portugal beizufügen, zum Beispiel frühere Aufenthaltstitel, Auszüge über Sozialversicherungsbeiträge oder Einkommensteuererklärungen (IRS). Reichen Sie für denselben Zweck nur einen Antrag ein und senden Sie keine Wiederholungsanträge, solange der erste noch bearbeitet wird. Anträge, die nicht diesem Zweck entsprechen oder die Voraussetzungen nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt. Verlängerungen der Daueraufenthaltserlaubnis, Bescheinigungen über den Daueraufenthalt für EU-Bürger und Daueraufenthaltskarten für Familienangehörige von EU-Bürgern laufen weiterhin über das Verlängerungsportal der AIMA (Portal de Renovações).

Was noch unklar ist

Die Mitteilung der AIMA nennt weder die Wartezeit bis zu einem Termin oder einer Entscheidung noch die anfallenden Gebühren oder wie genau die Grundkenntnisse des Portugiesischen im Einzelfall nachzuweisen sind. Portugals Einwanderungsregeln wurden in letzter Zeit mehrfach geändert. Prüfen Sie daher vor der Antragstellung die aktuellen Hinweise auf aima.gov.pt.

Keine Vermittlungsgebühren und individuelle Prüfung

Arbeitskräfte zahlen über WorkMarket.eu keine Vermittlungsgebühren. Jeder grenzüberschreitende Umzug und jeder legale Arbeitsbeginn erfordert eine individuelle Prüfung durch einen Menschen. Nichts in diesem Artikel bedeutet, dass Sie automatisch Anspruch auf eine Erlaubnis haben. Wenn Sie Ihren nächsten beruflichen oder aufenthaltsrechtlichen Schritt in Portugal planen, lassen Sie Ihre Situation individuell prüfen.

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