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Rumänien: Plattform für Ausländerbeschäftigung weiter gesperrt – Arbeitgeber warten auf angekündigte Lösung bis Mitte November
Zentrale Funktionen des Portals WorkinRomania für die Registrierung von Arbeitgebern und D/AM2-Arbeitsvisumanträge bleiben abgeschaltet, nachdem ein Bukarester Gericht die Liste der Mangelberufe ausgesetzt hat. Ein Arbeitgeberverband erklärt, das Portal solle bis Mitte November mit fast 400 Berufen wieder funktionieren; ein offizielles Datum ist jedoch nicht bestätigt.

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Was ist passiert
Ein Hinweis auf dem offiziellen Portal WorkinRomania.gov.ro (geprüft am 7. November 2026) besagt, dass nach der Aussetzung der Verordnung Nr. 1073/2026 des Arbeitsministeriums zur Genehmigung der Liste der Mangelberufe nach der Dringlichkeitsverordnung Nr. 32/2026 durch das Berufungsgericht Bukarest die Abläufe der Plattform für die Registrierung von Arbeitgebern, die Autorisierung von Arbeitgebern und den einheitlichen Antrag auf D/AM2-Visa für langfristige Aufenthalte deaktiviert sind. Geklagt hatte der Arbeitgeberverband PIFM (Patronatul Importatorilor de Forță de Muncă). Laut Mediafax gab das Arbeitsministerium die Deaktivierung am 15. September 2026 bekannt und kündigte Rechtsmittel an.
Die angekündigte Lösung (Medienbericht, noch nicht offiziell)
Am 30. Oktober 2026 veröffentlichte die nationale Nachrichtenagentur AGERPRES eine Erklärung des PIFM: Nach Gesprächen mit dem Arbeitsministerium sei eine technische und rechtliche Lösung vereinbart worden, und das Portal solle spätestens Mitte November voll funktionsfähig sein. Laut PIFM sind zwei Ministerialverordnungen geplant: eine ändert die Methode zur Erstellung der Mangelberufsliste, die andere führt eine erweiterte Liste ein, die von 289 auf fast 400 Berufe wächst. Zudem könnten laut PIFM neue Berufe auf Antrag innerhalb von zehn Tagen aufgenommen werden. Eine offizielle Mitteilung des Ministeriums, die Datum oder neue Liste bestätigt, haben wir nicht gefunden.
Was das jetzt für Arbeitgeber bedeutet
Solange die Abläufe nicht reaktiviert sind, können Arbeitgeber über die Plattform weder Registrierung noch Autorisierung abschließen noch neue D/AM2-Anträge stellen. Planen Sie diese Verzögerung in Ihre Rekrutierung ein, informieren Sie Kandidaten ehrlich und lassen Sie niemanden ohne die erforderliche Genehmigung und das Visum bzw. die Erlaubnis die Arbeit aufnehmen. Im September erklärte das Ministerium, es habe um die Erfassung bereits eingereichter Anträge gebeten, damit je nach Verfahrensstand über deren Bearbeitung entschieden werden kann; prüfen Sie den Stand jedes Antrags bei den Behörden.
Kontext: Kontingent für 2027
Für 2026 legte die Regierung ein Kontingent von 90.000 neu zugelassenen ausländischen Arbeitskräften fest (Arbeitsministerium, 30. Dezember 2025). Das Kontingent für 2027 steht noch nicht fest. Am 6. November 2026 berichtete Ziare.com über die Schätzung eines Personalvermittlers, wonach Rumänien 2027 mindestens 100.000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten benötigt; dies ist eine Branchenschätzung, keine Regierungszahl.
Was noch unklar ist
Das genaue Datum der Reaktivierung; ob die beiden Verordnungen erlassen und im Amtsblatt veröffentlicht werden; der Inhalt der erweiterten Liste; der Ausgang des Rechtsmittels des Ministeriums; wie anhängige Anträge behandelt werden; und ob das Parlament die Dringlichkeitsverordnung Nr. 32/2026 ändert, deren Änderung der PIFM etwa bei der Haftung von Arbeitgebern für Handlungen Dritter fordert.
So funktioniert WorkMarket.eu
Arbeitskräfte zahlen über WorkMarket.eu keine Vermittlungsgebühren. Jeder grenzüberschreitende Wechsel und jeder legale Arbeitsbeginn erfordert eine individuelle Prüfung der Unterlagen und der geltenden Regeln durch einen Menschen; nichts in diesem Artikel bedeutet, dass Arbeitskräfte oder Arbeitgeber automatisch berechtigt sind. Prüfen Sie vor jedem Schritt das offizielle Portal.
