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Sloweniens Referendum zum Entwicklungsgesetz am 6. Dezember: Was eine Beitragsobergrenze von 7.500 € für Arbeitgeber bedeuten könnte
Am 6. Dezember 2026 entscheiden die slowenischen Wähler, ob das Gesetz über Interventionsmaßnahmen für die Entwicklung Sloweniens (ZIURS), das die Nationalversammlung am 11. Mai 2026 verabschiedet hat, in Kraft tritt. Laut Medienberichten würde es die Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge bei 7.500 € brutto deckeln und mehrere arbeitsrechtliche Regeln ändern. Die Referendumskampagne begann am 6. November.

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Was offiziell bestätigt ist
Die Nationalversammlung verabschiedete ZIURS am 11. Mai 2026. Am 16. Oktober 2026 beschloss sie den Erlass zur Ausschreibung eines nachträglichen Gesetzesreferendums über das Gesetz. Die Referendumsfristen begannen am 30. Oktober 2026; abgestimmt wird am Sonntag, 6. Dezember 2026. Die Wähler werden gefragt, ob sie dafür sind, dass ZIURS in Kraft tritt. Das Finanzministerium erklärte am 6. November 2026, dass das Gesetz nach seiner dynamischen Schätzung die öffentlichen Einnahmen um rund 647 Mio. € pro Jahr verringern würde.
Für Arbeitgeber relevante Maßnahmen – laut Medienberichten
Die folgenden Punkte stammen aus einer Zusammenfassung der nationalen Nachrichtenagentur STA, die 24ur.com am 2. November 2026 veröffentlichte; wir haben sie noch nicht mit dem amtlichen Gesetzestext abgeglichen. Eine Obergrenze der Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge von 7.500 € brutto, für alle Beitragsarten und alle Beitragspflichtigen. Automatische Beendigung des Arbeitsvertrags, sobald ein Beschäftigter die Voraussetzungen für den Ruhestand erfüllt, mit der Möglichkeit eines neuen Vertrags; erwerbstätige Rentner könnten ihre volle Rente beziehen. Die Haftung der Arbeitgeber gegenüber der Krankenversicherungsanstalt (ZZZS) bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten würde nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften greifen. Das Gesetz senkt zudem die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel und ändert die Regeln für pauschal besteuerte Einzelunternehmer.
Wen die Beitragsobergrenze betreffen würde
Die Obergrenze würde nur Gehälter über 7.500 € brutto im Monat betreffen. Ein früherer Bericht von RTV Slovenija (Mai 2026) nannte unter Berufung auf das Statistikamt, dass im Oktober 2025 1,3 % der Beschäftigten mehr als 7.532 € brutto im Monat verdienten. Für die meisten internationalen Beschäftigten, die zum Mindestlohn oder Durchschnittslohn eingestellt werden, würden sich die Beitragskosten daher nicht ändern. Arbeitgeber, die hoch bezahlte Fachkräfte einstellen – etwa erfahrene Ingenieure, IT-Experten oder Führungskräfte –, würden bei Inkrafttreten am ehesten niedrigere Arbeitskosten haben. Laut Medienberichten unterstützen alle Arbeitgeberverbände das Gesetz, während die Gewerkschaften das Referendum beantragt haben und es ablehnen.
Widersprüchliche Kostenschätzungen
Die Schätzungen der fiskalischen Wirkung gehen auseinander. Das Finanzministerium nennt rund 647 Mio. € pro Jahr (dynamische Schätzung). Laut Medienberichten schätzt der Fiskalrat, dass das Gesetz das Defizit 2027 um rund 1,2 Mrd. € erhöhen würde. Gewerkschaften warnen vor Risiken für Renten- und Gesundheitssystem; der Finanzminister sagt, die Renten würden regelmäßig gezahlt und Gesundheitsleistungen nicht gekürzt.
Wichtige Termine
Kampagne: vom 6. November bis 4. Dezember 2026, um Mitternacht beginnt die Wahlruhe (Medienberichte). Vorzeitige Stimmabgabe: 1.–3. Dezember 2026 (Medienbericht). Referendum: Sonntag, 6. Dezember 2026 (amtlich). Wird das Gesetz bestätigt, ergeben sich die Anwendungstermine der einzelnen Maßnahmen aus dem Gesetz selbst; diese haben wir nicht geprüft.
Was noch unklar ist – und was Arbeitgeber jetzt tun sollten
Wir haben weder den endgültigen Wortlaut jeder Maßnahme im amtlichen Text von ZIURS noch die genauen Anwendungstermine oder die Umsetzung der Beitragsobergrenze in der Lohnabrechnung geprüft; Hinweise der Finanzverwaltung (FURS) lagen uns nicht vor. Der Ausgang des Referendums ist offen. Arbeitgeber sollten Verträge und Lohnabrechnung erst ändern, wenn das Ergebnis amtlich ist und Leitlinien veröffentlicht sind. Arbeitnehmer zahlen über WorkMarket.eu keine Vermittlungsgebühren. Jede grenzüberschreitende Einstellung und jeder legale Arbeitsbeginn erfordert eine individuelle Prüfung durch einen Menschen; nichts hier bedeutet, dass ein Arbeitnehmer oder Arbeitgeber automatisch Anspruch auf eine Genehmigung oder Vergünstigung hat.
